Zuschläge/Abzüge
Einführung
Für die Abrechnung der Leistungen in einer Einrichtung werden oft verschiedene Zuschläge und/oder Abzüge berechnet. Die Zuschläge können unter anderem der Ausbildungszuschlag, Ausbildungsumlage oder Investitionskosten sein. Bei den Abzügen können die gleichzeitige Erbringung der Leistungen bei gleichem Besuch sein.
Die Zuschläge/Abzüge werden separat eingepflegt und anschließend zur jeweiligen Leistung zugeordnet, zu welcher der Zuschlag/Abzug berechnet werden soll. Ein Zuschlag/Abzug kann zu mehreren Leistungen zugeordnet sein.
Verwendung
Zuschlag/Abzug werden in folgenden Bereichen verwendet:
Die Zuschläge werden über die Leistung auch in der Abrechnung sowie im Kostenvoranschlag verwendet.
Zuschlag/Abzug
Art
Mit der Art wird festgelegt, ob es sich um einen Zuschlag oder Abzug handelt. Diese Angabe steuert die Berechnung der Preise bei der Abrechnung. Bei einem Zuschlag wird der Wert zum Preis/Betrag dazu addiert, bei einem Abzug wird der Wert von dem Preis/Betrag subtrahiert.

Berechnung
Mit der Berechnung wird angegeben, wie der Preis/Betrag mit dem Zuschlag/Abzug berechnet werden soll. Folgende Berechnungen sind möglich:
- Betrag absolut
Der angegeben Betrag wird zum Preis der zugeordneten Leistung hinzu addiert oder subtrahiert.
- Punktwert absolut
Diese Berechnung ist nur bei den Leistungen mit Punkten möglich. Der Betrag welcher zum Preis der Leistung dazu addiert oder subtrahiert werden soll, ergibt sich aus der Multiplikation des angegebenen Punktwertes und der Punktzahl der Leistung.
- Prozent
Der angegeben Prozentsatz wird zum Preis dazu addiert oder subtrahiert.
- Investitionskosten
Der angegeben Betrag wird als Investitionskosten zu den zugeordneten Leistungen berechnet.

Bedingung
Der Zuschlag/Abzug soll nicht immer berechnet werden. Somit können Sie festlegen, wann die Berechnung stattfinden soll.
Folgende Bedingungen können ausgewählt werden:
- trifft immer zu
Der Zuschlag/Abzug wird immer zur zugeordneten Leistung berechnet.
- nach Zeit
Sie können die Tage in der Woche mit der bestimmten Zeit angeben, wann der Zuschlag/Abzug berechnet werden kann.
- mit Pflegegrad
Diese Bedingung ist für die Leistungen SGB XI gültig. Denn der Zuschlag/Abzug kann nur dann berechnet werden, wenn der Klient einen bestimmten Pflegegrad hat.
- mit SGB XI
Diese Bedingung ist für die Leistungen SGB V gültig. Der Zuschlag/Abzug wird berechnet wenn beim Besuch auch Leistungen nach SGB XI erbracht werden.
- in Wohngruppe
Diese Bedingung ist für die Leistungen SGB V gültig. Der Zuschlag/Abzug wird berechnet wenn der Besuch beim Klienten in einer Wohngruppe stattfindet.

Funktionen
Die Funktionen sind: Anlegen, Anzeigen, Löschen, Kalender, Löschen, Drucken, nach Excel exportieren, Notizen anlegen, Suchfeld.

Anlegen
Mit dem Button Anlegen legen Sie einen neuen Zuschlag bzw. Abzug an. Ein Zuschlag/Abzug wird zuerst mit all seinen Daten erfasst und anschließend wird er zu den Leistungen zugewiesen, bei welchen diese berechnet werden sollen.
Der Zuschlag/Abzug besteht aus folgenden Daten:
- Nummer, Name, Positionsnummer
Die Positionsnummer ist für die Zuschläge/Abzüge, welche über DTA gesendet werden sollen, anzugeben.
- Art
- Berechnung und Wert
- Bedingung

Falls Sie schon heute einen Zuschlag für die Zukunft anlegen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Zuschlag/Abzug mit allen Daten erfassen
- Wert des Zuschlags muss 0 sein
- Nach der Anlage legen Sie einen Wert Pro Periode. Bei der Angabe geben Sie den Wert und den Zeitpunkt ab wann der Wert gelten soll
Anzeigen
Sie können den Zuschlag/Abzug anzeigen lassen. Dadurch können Sie weitere Daten des Zuschlags/Abzugs sehen und pflegen.

Ändern
Um einen Zuschlag/Abzug ändern, wird wie folgt ausgeführt:
- Leistung in der Liste auswählen
- Button "ÄNDERN" betätigen
- Daten des Zuschlags/Abzugs anpassen
- Button "SPEICHERN" betätigen
Löschen
Eine Leistung aus der Liste löschen wird wie folgt ausgeführt:
- Zuschlag/Abzug auswählen
- Button LÖSCHEN betätigen
- Löschvorgang bestätigen
Weitere Daten des Zuschlags/Abzugs
Alle weitere Daten des Zuschlags/Abzugs können angezeigt/gepflegt werden, wenn Sie den Zuschlag/Abzug in dem Anzeigemodus öffnen.
Wert pro Periode
Bei dem Zuschlag/Abzug kann es mit einer neuen Leistungsvereinbarung zu einer Erhöhung geben. Sie haben die Möglichkeit die Erhöhung dann gleich zu erfassen. Denn in dem Bereich Wert pro Periode können Sie die Werte mit dem Gültigkeitszeitraum angeben.

Die Eingabe erfolgt in dem Popup. Wenn ein Preis bereits vorhanden ist, dann endet dieser automatisch ein Tag vor dem Beginn des neuen Preises.

Zugeordnete Leistungen
In diesem Bereich können die einfach schnell sehen, zu welcher Leistung der Zuschlag/Abzug zugeordnet sind.

In dem Bereich der Leistungen Privat sind folgende Ausdrucken vorhanden:
- aktuelle Ansicht