Verordnung
Einführung
Häusliche Krankenpflege (HKP) ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird als Sachleistung von den Krankenkassen erbracht und ist gesetzlich in § 37 SGB V [1] normiert. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege, einer Leistung der Pflegeversicherung.
Häusliche Krankenpflege zur Sicherstellung des Zieles der ärztlichen Behandlung
Die Behandlungspflege kann auch gewährt werden, wenn sie erforderlich ist, um das Ziel der ärztlichen Behandlung sicherzustellen (§ 37 Abs. 2 SGB V). Dies kann prinzipiell zeitlich unbefristet erfolgen, solange die Behandlungspflege aus ärztlicher Sicht medizinisch notwendig ist. Beispiel für §37 Abs. 2 SGB V – „zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung“: Ein Patient bittet um vorzeitige Entlassung aus stationärer Krankenhausbehandlung, um seinen Geschäften nachgehen zu können. Der Arzt stimmt dem Wunsch zu unter der Voraussetzung, dass sich der Patient einmal wöchentlich in der chirurgischen Ambulanz des Krankenhauses zur Wundkontrolle vorstellt. Häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege (Wunde spülen, neu verbinden) wird einmal täglich von einem Pflegedienst durchgeführt. Grundpflege ist nicht erforderlich, weil der Patient keine Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt.
In diesen Fällen umfasst die häusliche Krankenpflege regelmäßig nur die Behandlungspflege. Die Krankenkassen können davon abweichend jedoch in ihren Satzungen bestimmen, dass für eine bestimmte Zeit und bis zu einem in der Satzung festgelegten Umfang zusätzlich zur Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht werden können. Dies ist rechtlich nur möglich, solange keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, denn dann ist die Pflegeversicherung für die Erbringung der Grundpflege zuständig, die Behandlungspflege wird aber auch bei Pflegebedürftigen von der Krankenversicherung bezahlt.
Verwendung
Verordnung wird in folgenden Bereichen verwendet:
Prozess
In diesem Abschnitt ist der Prozess von der Erstellung der Verordnung bis zur Genehmigung beschrieben. Alle Schritte sind in meinpflegedienst.com abgebildet und Sie werden von meinpflegedienst.com von einem Schritt zum nächsten begleitet.

Verordnung erstellen
Der Arzt erstellt eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege für den Klienten.
Verordnung abholen
Die Verordnung muss von einem Mitarbeiter beim Arzt abgeholt werden. Zur Unterstützung kann man ein Vorschlag der Verordnung aus dem System drucken und dem Mitarbeiter mitgeben. Mit dem Vorschlag kann der Mitarbeiter vor Ort prüfen, ob alle Leistungen richtig verordnet sind. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es der Mitarbeiter beim Arzt berichtigen.
Es werden 2 Ausfertigungen von dem Arzt ausgegeben, eine für den Pflegedienst und andere für die Krankenkasse.
Verordnung im System erfassen/anpassen
Wenn die Verordnung noch nicht im System eingepflegt worden ist, wird eine neue Verordnung zum Klienten im System angelegt und die Daten der Verordnung eingegeben. Falls die Verordnung bereits im System angelegt wurde, sollte diese nur angepasst werden, wenn Abweichungen in der Verordnung vorhanden sind.
Verordnung scannen/ablegen
Die Original Verordnung vom Arzt können Sie optional scannen und anschließend unter den Dateien der Verordnung hochladen. Damit haben Sie immer die Originale griffbereit.
Die Ausfertigung für den Pflegedienst muss in die Akte des Klienten abgelegt werden.
Die Ausfertigung für die Krankenkasse muss mit dem Antrag mitgesendet werden.
Antrag im System erfassen
Aus der Verordnung wird ein Antrag für die Krankenkasse erstellt. Dabei werden die Leistungen aus dem Leistungskatalog ausgewählt, die der ärztlichen Verordnung entsprechen.
Antrag drucken
Die Anträge werden aus dem System gedruckt. Dazu gibt es zwei Optionen: auf die Vorlage des Arztes drucken oder eigenen Antrag aus dem System drucken.
Klient/-in unterschreiben lassen
Die Anträge müssen von den Klienten unterschrieben werden. Dazu sollen bestimmte Mitarbeiter beauftragt werden, um die Anträge zu den Klienten zu bringen und unterschreiben zu lassen. Danach werden die Anträge im Pflegedienst eingesammelt.
Antrag unterschreiben
Der Pflegedienstleiter muss die Anträge unterschreiben und den Stempel setzen.
Optional können Sie die Anträge scannen und entsprechend zu den Verordnungen ablegen.
Antrag an die Krankenkasse senden
Die unterschriebenen Anträge sollen an die Krankenkasse gesendet werden. Denn die Krankenkasse muss die Verordnungen genehmigen. Die Abrechnung der Leistungen aus der Verordnung ist nur mit einer Genehmigung möglich. Das Begleitschreiben für die Krankenkasse können Sie im meinpflegedienst.com erstellen.
Verordnung genehmigen
Die Krankenkasse genehmigt die verordnete Leistungen und sendet eine Genehmigung an den Pflegedienst.
Genehmigung erfassen
Nach dem die Genehmigung erhalten wurde, kann diese im System eingepflegt werden. Sie pflegen den Genehmigungskennzeichen und -datum ein.
Zusätzlich prüfen Sie ob alle Leistungen genehmigt sind, denn falls nicht, sollten Sie die Kürzungen von der Krankenkasse auch eingeben.
Folge Verordnung erstellen
Wenn die Verordnung zum Ende neigt, sollten Sie eine Folge-Verordnung erstellen. Die neue Verordnung ist ein Vorschlag für den Arzt damit er rechtzeitig und die Verordnung korrekt verlängert.
Es kann vorkommen, dass mehrere Verordnungen zusammengeführt werden.
Folge Verordnung beim Arzt bestellen
Die neue Verordnung sollten Sie über das System beim Arzt bestellen. Dabei können Sie auch den Vorschlag an den Arzt mitsenden, damit die Verordnung schneller erstellt wird.
Verordnung verlängern
Der Arzt verlängert die Verordnung des Klienten.
Liste der Verordnungen
Aus der Navigation "VERORDNUNG" gelangen Sie in die Liste der Verordnungen. In der Übersicht werden alle Verordnungen für den angegebenen Zeitraum angezeigt.

Mit der neuen Ampelfunktion ist die frühe Erkennung, wann eine Verordnung abläuft, möglich. Die Ampeln werden nach folgenden Regeln gesetzt:
- Rot weniger als 7 Tage bis zum Ablauf der Verordnung
- Gelb 7 bis 14 Tage bis zum Ablauf der Verordnung
Das bis Datum in der Liste wird wie folgt ermittelt. Es wird von oben nach unter nach dem Datum gesucht:
- Jüngste bis Datum aus der Genehmigung, falls Einträge vorhanden sind und diese auch genehmigt sind
- Jüngste bis Datum aus dem Antrag, falls Einträge vorhanden sind
- Bis Datum aus den Kopfdaten der der Verordnung
Wenn Sie mit der Maus über den Eintrag in der Spalte bis oder #Tage bis Ablauf streifen, können Sie die genehmigte bzw. beantrage Leistungen mit der Häufigkeit sowie der Dauer sehen.
In der Ausgabe sehen Sie den Namen der Leistung die Häufigkeit (täglich, wöchentlich und monatlich) sowie die Dauer der Leistung (von und bis).
Wenn Sie auf den Button für die weitere Details klicken, öffnet sich ein Popup in dem alle verordneten Leistungen angezeigt sind. Dies ermöglich den schnellen Einblick, welche Leistungen in der Verordnung eingepflegt wurden.

In der Übersicht ist auch der aktuelle Status der Verordnung angezeigt. Es können auch mehrere Statusse gleichzeitig aktiv sein. Wie genehmigt und Folge-Verordnung erstellt.
Um schneller die abzuarbeitenden Verordnungen anzuzeigen, können Sie diese nach dem Status filtern. Damit können Sie zum Beispiel alle beantragten Verordnungen anzeigen. Beim ersten Aufruf sind alle Statusse im Filter gesetzt. Sie können Verordnung mit den gewünschten Status anzeigen.
Eine weitere Möglichkeit Daten zu filtern ist, nach den Anzahl der Tagen bis zu dem Ablauf der Verordnung. Damit können Sie schnell nur die Verordnungen anzeigen, zu denen eine Folge-Verordnung in den nächsten Tagen zu erstellen ist.

Verordnung anlegen
Wenn Sie eine neue Verordnung anlegen möchten, klicken Sie in der Übersicht auf den Button "Anlegen". In dem Popup wählen Sie den Klienten aus, zu dem die Verordnung angelegt werden soll. Nach der Übernahme des Klienten wird die Verordnung geöffnet und Sie können die Daten der Verordnung einpflegen. Bei der Erstanlage der Verordnung werden folgende Daten als Standard übernommen und gesetzt:
- Hausarzt wird vorbelegt
- Krankenkasse wird vorbelegt
- Verordnungsdatum - aktuelles Datum
- von - aktuelles Datum
- bis - aktuelles Datum + 14 Tage
- Diagnosen des Klienten, aber nur die ersten 4, da nur 4 auf die Verordnung platziert werden können
- Verordnung wird als Erstverordnung gekennzeichnet
- Name und Adresse des Klienten wird übernommen
- Das Flag "in meinem Haushalt" wird gesetzt
Bei der Pflege müssen Sie zuerst die Krankenkasse sowie den Arzt auswählen. Wenn Sie keine Werte auswählen können, müssen Sie die Erfassung abbrechen und die Krankenkasse sowie den Arzt in den Stammdaten des Klienten einpflegen. Die Diagnosen des Klienten sollen Sie auch einpflegen bzw. prüfen.
Machen Sie die Angaben zu der Behandlungspflege und/oder Grundpflege je nach den Bedürfnissen des Klienten. Wenn Sie eine Maßnahme in der Verordnung auswählen, müssen Sie auch die Häufigkeit sowie Dauer mit angeben.
Anschließend speichern Sie die Verordnung
Verordnung

In den Kopfdaten der Verordnung können Sie den aktuellen Status der Verordnung sehen. Mit dem Klick auf das Infozeichen, sehen Sie im Popup alle Statusse der Verordnung, wann diese angelegt oder geändert worden sind sowie welcher Status aktuell ist.

Damit Ihnen die Eingabe der einzelnen Datumsfelder von und bis erspart bleibt, können Sie von den Kopfdaten das Datum von und bis für alle Felder in Behandlungspflege sowie Grundpflege übernehmen.

Antrag
In dem Tabreiter Antrag werden der Name und die Adresse des Klienten übernommen. Es wird immer der Flag “in meinem Haushalt” als Standardwert gesetzt. Weiterhin können Daten aus der Verordnung übernommen werden. Bei den Daten des Versicherten können Sie das Datum von und bis aus der Verordnung übernehmen. Weiterhin können Sie bei den Angaben des Pflegedienstes das Datum von und bis aus der Verordnung übernehmen, dabei werden auch die Leistungen aus der Verordnung umgeschlüsselt, je nach den Einstellungen.

Genehmigung
Sie pflegen den Genehmigungsdatum sowie -zeichen, welches Sie von der Krankenkasse bekommen haben, ein. Die Leistungen sind von dem Antrag übernommen und können angepasst werden, falls es von der Genehmigung der Krankenkasse abweicht. Zusätzlich können Sie den Status der Leistung anpassen, wenn die Verordnung verkürzt oder abgelehnt ist. Vom Antrag können auch die Daten in die Genehmigung automatisch übernommen werden. Es werden die Leistungen mit allen Daten übernommen. Die Information, ob eine Leistung eine Folge-Verordnung hat oder keine, können Sie in dem Feld Aktion hinterlegen.
Wenn die Verordnung genehmigt ist, sind die Eingaben in den Tabreitern Verordnung und Antrag nicht mehr erlaubt. Falls Sie dennoch eine Änderung vornehmen möchten, müssen Sie die Genehmigung rausnehmen und anschließend die Anpassungen eingeben. Zum Schluss sollten Sie die Genehmigung wieder eingeben.

Verordnung anzeigen
Um eine Verordnung anzuzeigen, klickt man den gewünschten Klienten einmalig an und betätigt den Button Anzeigen oder klickt den Klienten doppelt an.

Abhängig von dem Status der Verordnung wird diese auch in dem entsprechenden Tabreiter automatisch geöffnet.
Wenn Sie auf das Info Symbol bei dem Status klicken, dann öffnet sich ein Popup in dem die Status-Historie angezeigt wird. Damit haben Sie ein Überblick, wann die Verordnung angelegt ist, wann wurde sie beantragt, usw.

Verordnung ändern
Die Verordnung wird nun angezeigt und Sie können, falls notwendig, Änderungen vornehmen. Dies geschieht durch Anklicken des Buttons Ändern.
Sollte die Genehmigung der Krankenkasse vorliegen, wird das Genehmigungsdatum und das Genehmigungskennzeichen eingepflegt. Sie können Leistungen ggf. hinzufügen oder löschen.
Nachdem alle Änderungen vorgenommen wurden, müssen Sie auf den Button "Speichern" klicken, damit die Daten gesichert sind.
Status der Verordnung
Eine Verordnung hat einen Status abhängig von deren Verarbeitungsfortschritt. In diesem Abschnitt sind alle Statusse beschrieben sowie wann diese gesetzt werden.

Verordnung erfasst
Die Verordnung vom Arzt abgeholt und im System erfasst oder Verordnung wurde erfasst und anschließend wird diese beim Arzt bestellt.
Verordnung bestellt
Es ist eine Verordnung angelegt und muss erst von dem Arzt erstellt werden.
→ Wenn die Verordnung erfasst ist, bekommt Sie automatisch diesen Status.
Antrag erfasst
Die Antragsseite der Verordnung ist erfasst.
→ Wenn mindestens eine Leistung in dem Antrag angegeben ist, wird dieser Status gesetzt.
Antrag gedruckt
Der Antrag ist ausgedruckt und muss unterschrieben werden.
→ Wenn die Anträge über den definierten Button gedrückt werden, wird dieser Status automatisch ermittelt oder der Status wird manuell gesetzt.
In Genehmigung
Der Antrag ist unterschrieben und wurde an die Krankenkasse zur Genehmigung gesendet. Es wird auf die Antwort der Krankenkasse gewartet.
→ Wenn das Begleitschreiben für die Krankenkasse im System geschrieben wurde, wird dieser Status automatisch ermittelt oder der Status wird manuell gesetzt.
Pseudo genehmigt
Es ist noch keine Genehmigung in der vorgeschriebenen Zeit erhalten, daher bekommt die Verordnung eine Pseudo-Genehmigung. Damit können die Rechnungen per DTA gesendet werden, da es ohne Genehmigung nicht geht.
→ Wenn man eine Pseudo-Genehmigung im System erfasst, werden alle weiteren Status inaktiviert.
Genehmigt
Es ist eine Antwort von der Krankenkasse erhalten und die Genehmigung ist im System erfasst. Nur eine genehmigte Verordnung kann ablaufen.
→ Wenn man eine Genehmigung im System erfasst. Alle andere Status werden inaktiviert.
Abgelehnt
Alle Positionen der Verordnung sind von der Krankenkasse abgelehnt.
→ Wenn alle Positionen den Status abgelehnt haben, dann wird die gesamte Verordnung auf den Status Abgelehnt gesetzt.
Folge-Verordnung erstellt
Für Verordnung ist eine Folge-Verordnung erstellt.
→ Wenn eine Folgeverordnung aus der Verordnung erstellt wurde.
Funktionen

Folgende Funktionen unterstützen die Mehrfachselektion:
- Folgeverordnung(-en) erstellen
- Verordnung(-en) beim Arzt beauftragen
- Begleitschreiben für die Krankenkasse schreiben
Folge Verordnung(-en) erstellen
Sie sollen für die auslaufenden Verordnungen eine Folge Verordnung erstellen. Sie können das bei jeder Verordnung einzeln machen oder für mehrere Verordnungen in einem Schritt. Dazu wählen Sie die Verordnungen aus, die Sie verlängern möchten. Sie sollen die Verordnungen auswählen die für die gleiche Dauer verlängert werden.

In dem Popup können Sie die Dauer der neuen Verordnung angeben und die ausgewählten Verordnungen sehen. Alle Verordnungen werden dann mit der angegebenen Dauer verlängert.

Alte Verordnungen bekommen den Status, dass eine Folge-Verordnung angelegt ist und neue werden angelegt mit der angegebenen Dauern. Die neue Verordnung gilt ab dem Bis-Datum der alten Verordnung. Die Dauer der Verordnung können Sie immer in den Verordnungen selbst anpassen.
Nach der Erstellung der Folge-Verordnungen werden alle Verordnungen mit den Leistungen in einer Liste als Protokoll der Verarbeitung ausgegeben.

Verordnung(-en) beim Arzt beauftragen
Sie können die Verordnung direkt von einem Klienten aus oder aus der Liste dann für mehrere Klienten bei einem Arzt beauftragen. Die Beauftragung können Sie per Mail, per Fax oder als Brief an den Arzt senden.
Zum AuftragSendung können Sie die Verordnungsvorschläge anhängen.

Die Variable $[klienten] wird mit den Namen der Klienten und deren Geburtsdatum umgewandelt.

Nach dem Speichern finden folgende Aktionen statt:
- Brief wird erstellt /E-Mail wird gesendet / Fax wird gesendet
- Datei wird abgelegt unter der Verordnung, was man gesendet hat mit dem Namen “Verordnung Beauftragen”
- Status wird geändert
Wenn der Antrag an den Arzt per E-Mail oder Fax gesendet wurde, dann finden Sie auch die Daten in dem Protokoll zu der E-Mail und dem Fax.

Alle Bestellungen sind dann als PDF-Datei unter den Dateien zu der Verordnung gespeichert. Somit können Sie jederzeit nachsehen, was und wann Sie die Daten zu dem Arzt gesendet haben.
Begleitschreiben für die Krankenkasse schreiben
Nachdem Sie die Anträge unterschrieben haben, werden diese an die Krankenkasse zur Genehmigung gesendet. Sie können in mp.com den Begleitschein erstellen. Damit ist Ihr Schreiben protokolliert und Sie können diesen immer wieder abrufen, um zu sehen, wann und was Sie an die Krankenkasse gesendet haben.

Nach dem Speichern wird der Brief erstellt und als PDF geöffnet. Sie sollen den Brief ausdrucken und mit den Anträgen an die Krankenkasse senden. Zusätzlich wird der Brief als PDF-Datei in den Verordnungen abgelegt.

Die Adresse für die Krankenkasse wird aus den Stammdaten der Krankenkasse entnommen.
Es wird ein Brief für die Krankenkassen erstellt. Den Brief mit den unterschriebenen Anträgen senden Sie an die Krankenkassen.

Verordnung genehmigen
Sie können die Verordnung direkt aus der Liste genehmigen oder Sie öffnen die Verordnung im Änderungsmodus und pflegen die Genehmigungsdaten ein. Falls Sie keine Genehmigung von der Krankenkasse innerhalb der vorgegebenen Zeit bekommen haben, können Sie die Genehmigung mit der Pseudo Genehmigungskennzeichen genehmigen. Das Genehmigungsdatum in dem Fall ist das aktuelle Datum.

In dem Popup erfassen Sie die Genehmigungsdaten. Nach dem Speichern wird der Status der Genehmigung auf "Genehmigt" geändert und die Leistungen werden aus dem Antrag in die Genehmigung kopiert und gleichzeitig genehmigt.

Datei hochladen
Um die Verordnung schneller zu bearbeiten, haben Sie jetzt die Möglichkeit direkt aus den Verordnungen Dateien zu einer Verordnung hochzuladen. Sie wählen einfach die Verordnung aus und klicken in den Aktionen auf Datei hochladen. In dem Popup wählen Sie die Datei aus. Sie können optional eine Bemerkung zu der Datei angeben.

Nachdem die Datei hochgeladen ist, finden Sie diese in der Verordnung in dem Tabreiter Dateien.

Verordnung drucken
Sie können jeder Zeit eine Verordnung (Verordnung Vorderseite) sowie den Antrag (Verordnung Rückseite) drucken. Beide Vorlagen werden mit den gespeicherten Daten der Verordnung ausgedruckt.
Einstellungen der Leistungen
Für eine schnelle Ermittlung der Leistungen aus der Verordnung vom Arzt, können Sie zu jedem Auswahlfeld eine Leistung zuordnen. Damit können Sie dann bei der Erstellung des Antrags die Leistungen mit einem Button-Klick ermitteln. Bitte prüfen Sie nach jeder Ermittlung der Leistung,ob diese korrekt ausgewählt wurden.

In dem Popup wählen Sie einfach die Leistung zu dem Auswahlfeld.

Textbausteine
Für die Bestellung an den Arzt sowie den Antrag an die Krankenkasse können Sie die Textbausteine selbst gestalten, damit Sie später diese Texte automatisch vorgeschlagen bekommen.

In dem Popup können Sie zu jedem Textbaustein Betreff sowie den Text des Briefes pflegen.

Senden
Durch das Betätigen des Buttons Senden, können Sie die Verordnung per Email oder per Fax versenden.
Notiz
Zu jeder beliebigen Verordnung können Sie, durch betätigen des Button "Notiz", Notizen eintragen und bisherige Notizen anzeigen lassen bzw. ändern.