Leistungen SGB XI
Einführung
Sie erhalten die Software "meinpflegedienst.com" schon mit den Leistungen SGB XI (Inhaltlich mit Name der Leistung, Positionsnummer und Preis), sofern wir ihren Leistungskatalog SGB XI von Ihnen erhalten haben. Zusätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit einen “Leistungskomplex”, “Einzelleistung”, "Hausbesuchspauschale "Zuschlag" oder "Pauschalbetrag" zu erfassen und bestehende zu bearbeiten.
In manchen Bundesländern gibt es den Zuschlag zu der Hausbesuchspauschale. Es gibt den Nachtzuschlag, Samstagszuschlag und den Sonn-/und Feiertagszuschlag. Der Zuschlag sowie auch die Hausbesuchspauschale wird bei den Rechnungen automatisch ermittelt, sofern diese richtig angelegt wurde.
Wichtig!!! Die Leistungen sollten ihrerseits nochmals überprüft werden (Name der Leistung, Positionsnummer und Preis etc.) Wir übernehmen keine Haftung!
Verwendung
Leistungskomplex, Einzelleistung, Zuschläge, Pauschalbeträge und Hausbesuchspauschalen werden in folgenden Bereichen verwendet:
Arten der Leistungen
Bei den Leistungen nach können fünf verschiedene Arten der angelegt werden. Welche Art der Leistung Sie anlegen, ist abhängig wie die Leistung verwendet werden soll:
Leistung
Diese Leistung ist direkt anrechenbar und kann in allen anderen Modulen direkt verwendet werden.

Leistungspauschale
Ersetzt die bisherigen Leistungsgruppen oder Decklungspostion u.ä.. Eine Pauschale ist ein fester Geldbetrag für die Erbringung einer oder mehrerer Leistungen eines Besuches.

Hausbesuchspauschale
Die Hausbesuchspauschale ist ein Zuschlag der abhängig von dem Tag und der Tageszeit berechnet werden soll. Die Hausbesuchspauschale kann in die Leistungsplanung aufgenommen werden, oder direkt in der Abrechnung.

Zu-/Abschlag
Zu- und Abschläge, welche unter bestimmten Bedingung ermittelt werden. Beispiele: Zuschlag bei späten Besuchen, Abschlag bei SGB V sofern die Lesitung mit SGB XI gemeinsam erbracht wurde. etc.

Textposition
Die Textposition ist keine anrechenbare Leistung. Sie können die Textposition nur in der Leistungsplanung verwenden, damit Sie den Ablauf vor Ort mehr Informationen mitgeben. Eine der häufigen Textpositionen ist: Unterschrift, von , bis, u.ä.

Leistungsart
Sie müssen bei den Leistungen angeben zu welcher Leistungsart diese gehört.
Folgende Leistungsarten können ausgewählt werden:
- SGB XI
- §39 SGB XI
- §37.3 SGB XI
- §45a SGB XI
- §45b SGB XI
- SGB XII
Sachleistung
Zu jeder Leistung in dem Bereich SGB Xi können Sie zu der Leistung die Sachleistung festlegen. Dieses ist notwendig für die richtige Zuordnung der Punktwerte sowie statistische Auswertung.
Folgende Sachleistungen können ausgewählt werden:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Hilfen bei der Haushaltsführung
Funktionen
Die Funktionen sind: Anlegen, Anzeigen, Löschen, Punktwert, Kalender, Drucken, nach Excel exportieren, Notizen anlegen, Suchfeld

Mit der Auswahl einer Periode werden die entsprechende Preise angezeigt. Dadurch haben Sie die Möglichkeit die Preise von einer Periode sich schnell anzuzeigen, oder auch prüfen ob Sie die Preise in der Zukunft (aus den neuen Leistungsvereinbarungen) richtig gepflegt sind.
Anlegen
Beim Anlegen einer Leistung müssen Sie zuerst die Art der Leistung auswählen. Denn abhängig von der Art der Leistung sind in dem Eingabeformular unterschiedliche Felder zu pflegen.

Wichtige Daten bei der Eingabe sind:
- Nummer der Leistung, hiermit können Sie die Sortierung der Leistungen steuern
- Name der Leistung
- Leistungsart
- Sachleistung
- Punkte/Preis in € der Leistung
- Positionsnummer der Leistung: Diese ist nur dann von Bedeutung, wenn Sie die Rechnungen elektronisch an die Krankenkasse senden.
- Eine Leistung kann “aktiv” oder “inaktiv” sein. Wenn sie inaktiv ist, kommt sie in den anderen Bereichen, z.B. Kostenvoranschlag, Vertrag, Leistungsplanung etc. nicht mehr vor.
- Dauer der Leistung
Anzeigen
Wenn Sie eine Leistung in der List auswählen und anschließend auf den Button anzeigen klicken, werden zu den Basis-Daten einer Leistung auch alle weitere abhängige Daten angezeigt. Diese Daten können Sie dann in der Ansicht pflegen und vervollständigen. Die weitere Daten sind abhängig von der Art der Leistung. Sie können für die jeweiligen Preis, fall vorhanden, eine Gültigkeit (Preis pro Periode) eingeben.

Ändern
Um eine Leistung zu ändern wird wie folgt ausgeführt:
- Leistung in der Liste auswählen
- Button "ÄNDERN" betätigen
- Daten der Leistung anpassen
- Button "SPEICHERN" betätigen
Löschen
Leistung aus der Liste löschen wird wie folgt ausgeführt:
- Leistung in der Liste auswählen
- Button "LÖSCHEN" betätigen
- Löschvorgang bestätigen
Weitere Daten der Leistung
Preise pro Periode
Wenn Sie für eine Leistung neue Preise erhalten haben, dann können Sie diese zu der Leistung zu der angegebenen Periode pflegen. Dadurch haben Sie die gesamte Historie der Preise und bei der Abrechnung werden dann automatisch die Preise der entsprechenden Periode genommen.

Die Preise sollen nur bei den Leistungen gepflegt werden, die auch mit einem Preis versehen sind. Bei SGB XI gibt es auch Leistungen mit Punktwerten. Für diese Leistungen soll kein Prei Pro Periode gepflegt werden.

Zugeordnete Leistungen
Zu den Leistungspauschalen können Sie Leistungen hinterlegen, zu denen die Pauschale ermittelt werden soll. Falls mehrere Leistungspauschalen ermittelt werden, dann wird die mit dem größeren Preis vorgezogen.
Nicht abrechenbar mit Leistungen
In diesem Bereich legen Sie fest, mit welchen Leistungen eine Leistung bei einem Besuch nicht zusammen geplant werden darf. Diese Einstellung wird dann bei der Leistungsplanung, Kostenvoranschlag und auch Abrechnung genutzt, um den Anwender zu warnen, dass die Leistungen nicht zusammen geplant bzw abgerechnet dürfen.
Ausbildungsumlage
Hier können Sie die Ausbildungsumlage zuordnen. Diese Angabe ist nur für das Bundesland Hamburg relevant.
Sondervereinbarungen
Zu jeder Leistung können Sondervereinbarungen festgelegt werden. Dazu muss man eine Leistung in eine in Anzeigemodus öffnen.

Anzahl der Leistungen
Wenn in einer Gruppe ein bestimmte Anzahl der Leistungen erreicht ist, können Sie hier eine neue Leistungspauschale angeben in welche es überführt bzw. umgewandelt werden soll. Zum Beispiel wenn mehr als 10 erbrachte Leistungen stattgefunden haben, soll eine andere Leistungspauschale abgerechnet werden.

Es gibt zwei Arten der Sondervereinbarungen:
- Zu-/Abschlag nach Zeit, Abhängig von der Besuchszeit wird der Zu-/Abschlag zu der Leistung ermittelt und berechnet
- Zu-/Abschlag nach Pflegegrad, Abhängig von dem Pflegegrad des Klienten wird der Zu-/Abschlag zu der Leistung ermittelt und berechnet
Eine Sondervereinbarung kann als Zuschlag oder Abschlag definiert. Für die Berechnung des neuen Betrags stehen 3 Berechnugsmethoden zur Verfügung:
- in Prozent
Der prozentual Anteil von der Leistung wird als Zu- oder Abschlag berechnet:
- Betrag in €
Der vorgegebene Betrag wird als Zu- oder Abschlag berechnet:
- Punktwert absolut
Der Wert des Zu-/Abschlags wird als Produkt aus der Anzahl der Punkte und dem Punktwert berechnet.
Die Angabe der Schlüssel ist notwendig für die DTA Übertragung. Die Schlüssel stellt die Positionsnummer des Ab-/Zuschlags das und ist 5 Stellen lang.
In dem Bereich der Leistungen SGB XI sind folgende Ausdrucke vorhanden:
- Liste der Leistungen
- aktuelle Ansicht
