Leistungen SGB XI

Einführung

Sie erhalten die Software 'meinpflegedienst.com' bereits mit den Leistungen des SGB XI (inklusive Name der Leistung, Positionsnummer und Preis), sofern wir Ihren Leistungskatalog für das SGB XI von Ihnen erhalten haben. Zusätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, 'Leistungskomplexe', 'Einzelleistungen', 'Hausbesuchspauschalen', 'Zuschläge' oder 'Pauschalbeträge' zu erfassen und bestehende Einträge zu bearbeiten.

In einigen Bundesländern gibt es Zuschläge zur Hausbesuchspauschale. Diese umfassen den Nachtzuschlag, Samstagszuschlag sowie den Sonn- und Feiertagszuschlag. Der Zuschlag sowie auch die Hausbesuchspauschale werden automatisch bei der Rechnungserstellung ermittelt, sofern sie korrekt angelegt wurden.

Wichtig: Bitte überprüfen Sie die Leistungen nochmals auf Richtigkeit (Name der Leistung, Positionsnummer und Preis usw.). Wir übernehmen keine Haftung!

Verwendung

Leistungskomplex, Einzelleistung, Zuschläge, Pauschalbeträge und Hausbesuchspauschalen werden in folgenden Bereichen verwendet:

Arten der Leistungen

Bei den Leistungen nach können fünf verschiedene Arten der angelegt werden. Welche Art der Leistung Sie anlegen, ist abhängig wie die Leistung verwendet werden soll:

Leistung

Diese Leistung ist direkt anrechenbar und kann in allen anderen Modulen direkt verwendet werden.

Leistungen

Leistungspauschale

Ersetzt die bisherigen Leistungsgruppen oder Decklungspostion u.ä.. Eine Pauschale ist ein fester Geldbetrag für die Erbringung einer oder mehrerer Leistungen eines Besuches.

Leistungspauschale

Hausbesuchspauschale

Die Hausbesuchspauschale ist ein Zuschlag, der abhängig vom Tag und der Tageszeit berechnet werden soll. Die Hausbesuchspauschale kann in die Leistungsplanung aufgenommen werden oder direkt in der Abrechnung.

Hausbesuchspauschale

Zu-/Abschlag

Zu- und Abschläge werden unter bestimmten Bedingungen ermittelt. Beispiele hierfür sind ein Zuschlag bei späten Besuchen oder ein Abschlag gemäß SGB V, sofern die Leistung gemeinsam mit SGB XI erbracht wurde.

Zu-/Abschlag

Textposition

Die korrigierte Version des Abschnitts lautet:

Die Textposition ist keine abrechenbare Leistung. Sie können die Textposition lediglich in der Leistungsplanung verwenden, um vor Ort zusätzliche Informationen mitzuteilen. Eine der häufig verwendeten Textpositionen ist: Unterschrift, von , bis, u.ä.

Textposition

Leistungsart

Sie müssen bei den Leistungen angeben zu welcher Leistungsart diese gehört.

Folgende Leistungsarten können ausgewählt werden:

  • SGB XI
  • §39 SGB XI
  • §37.3 SGB XI
  • §45a SGB XI
  • §45b SGB XI
  • SGB XII

Sachleistung

Zu jeder Leistung in dem Bereich SGB Xi können Sie zu der Leistung die Sachleistung festlegen. Dieses ist notwendig für die richtige Zuordnung der Punktwerte sowie statistische Auswertung.

Folgende Sachleistungen können ausgewählt werden:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

Funktionen

Die Funktionen sind: Anlegen, Anzeigen, Löschen, Punktwert, Kalender, Drucken, nach Excel exportieren, Notizen anlegen, Suchfeld

Funktionen

Mit der Auswahl einer Periode werden die entsprechende Preise angezeigt. Dadurch haben Sie die Möglichkeit die Preise von einer Periode sich schnell anzuzeigen, oder auch prüfen ob Sie die Preise in der Zukunft (aus den neuen Leistungsvereinbarungen) richtig gepflegt sind.

Anlegen

Beim Anlegen einer Leistung müssen Sie zuerst die Art der Leistung auswählen. Denn abhängig von der Art der Leistung sind in dem Eingabeformular unterschiedliche Felder zu pflegen.

Leistung anlegen

Wichtige Daten bei der Eingabe sind:

  1. Nummer der Leistung, hiermit können Sie die Sortierung der Leistungen steuern
  2. Name der Leistung
  3. Leistungsart
  4. Sachleistung
  5. Punkte/Preis in € der Leistung
  6. Positionsnummer der Leistung: Diese ist nur dann von Bedeutung, wenn Sie die Rechnungen elektronisch an die Krankenkasse senden.
  7. Eine Leistung kann “aktiv” oder “inaktiv” sein. Wenn sie inaktiv ist, kommt sie in den anderen Bereichen, z.B. Kostenvoranschlag, Vertrag, Leistungsplanung etc. nicht mehr vor.
  8. Dauer der Leistung

Anzeigen

Wenn Sie eine Leistung in der Liste auswählen und anschließend auf den Button 'Anzeigen' klicken, werden neben den Basisdaten einer Leistung auch alle weiteren abhängigen Daten angezeigt. Diese Informationen können Sie dann in der Ansicht bearbeiten und vervollständigen. Die zusätzlichen Daten variieren je nach Art der Leistung. Für die jeweiligen Preise können Sie, sofern vorhanden, eine Gültigkeitsdauer (Preis pro Periode) eingeben.

Leistung SGBXI anzeigen

Ändern

Zur Änderung einer Leistung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Wählen Sie die gewünschte Leistung aus der Liste.
  2. Klicken Sie auf den Button ÄNDERN.
  3. Passen Sie die Leistungsdaten an.
  4. Betätigen Sie den Button SPEICHERN, um die Änderungen zu speichern.

Löschen

Um eine Leistung aus der Liste zu entfernen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Wählen Sie die betreffende Leistung aus der Liste aus.
  2. Klicken Sie auf den Button LÖSCHEN.
  3. Bestätigen Sie den Löschvorgang.

Weitere Daten der Leistung

Preise pro Periode

Wenn Sie neue Preise für eine bestimmte Leistung erhalten haben, können Sie diese für die angegebene Zeitspanne in die Leistung eintragen. Auf diese Weise behalten Sie eine umfassende Preisverlaufshistorie, und bei der Abrechnung werden automatisch die Preise der entsprechenden Zeitspanne verwendet.

Preis pro Periode

Bitte beachten Sie, dass Preise nur für diejenigen Leistungen gepflegt werden sollen, die bereits mit einem Preis versehen sind. Bei Leistungen gemäß SGB XI, die auf Punktwerten basieren, ist keine Pflege eines Preises pro Zeitspanne erforderlich.

Pflegen Preis pro Periode

Zugeordnete Leistungen

Zu den Leistungspauschalen können Sie Leistungen hinterlegen, zu denen die Pauschale ermittelt werden soll. Falls mehrere Leistungspauschalen ermittelt werden, dann wird die mit dem größeren Preis vorgezogen.

Nicht abrechenbar mit Leistungen

In diesem Abschnitt legen Sie fest, welche Leistungen bei einem Besuch nicht gemeinsam geplant werden dürfen. Diese Einstellung wird bei der Leistungsplanung, dem Kostenvoranschlag sowie der Abrechnung verwendet, um den Anwender zu warnen, dass die betreffenden Leistungen nicht gleichzeitig geplant oder abgerechnet werden dürfen.

Ausbildungsumlage

Hier können Sie die Ausbildungsumlage zuordnen. Diese Angabe ist nur für das Bundesland Hamburg relevant.

Sondervereinbarungen

Zu jeder Leistung können Sondervereinbarungen festgelegt werden. Dazu muss man eine Leistung in eine in Anzeigemodus öffnen.

Sondervereinbarungen

Anzahl der Leistungen

Wenn in einer Gruppe eine bestimmte Anzahl von Leistungen erreicht ist, haben Sie die Möglichkeit, eine neue Leistungspauschale anzugeben, in die diese Leistungen überführt oder umgewandelt werden sollen. Zum Beispiel, wenn mehr als 10 erbrachte Leistungen stattgefunden haben, soll eine andere Leistungspauschale für die Abrechnung genutzt werden.

Anzahl der Leistungen

Es gibt zwei Arten der Sondervereinbarungen:

  • Zu-/Abschlag nach Zeit, Abhängig von der Besuchszeit wird der Zu-/Abschlag zu der Leistung ermittelt und berechnet
  • Zu-/Abschlag nach Pflegegrad, Abhängig von dem Pflegegrad des Klienten wird der Zu-/Abschlag zu der Leistung ermittelt und berechnet

Eine Sondervereinbarung kann als Zuschlag oder Abschlag definiert. Für die Berechnung des neuen Betrags stehen 3 Berechnugsmethoden zur Verfügung:

  • in Prozent

Der prozentual Anteil von der Leistung wird als Zu- oder Abschlag berechnet:

  • Betrag in €

Der vorgegebene Betrag wird als Zu- oder Abschlag berechnet:

  • Punktwert absolut

Der Wert des Zu-/Abschlags wird als Produkt aus der Anzahl der Punkte und dem Punktwert berechnet.

Die Angabe der Schlüssel ist notwendig für die DTA Übertragung. Die Schlüssel stellt die Positionsnummer des Ab-/Zuschlags das und ist 5 Stellen lang.

Drucken

In dem Bereich der Leistungen SGB XI sind folgende Ausdrucke vorhanden:

  1. Liste der Leistungen
  2. Aktuelle Ansicht
SGB XI drucken