Leistungen SGB V
Einführung
In diesem Bereich pflegen Sie alle Leistungen nach §37 SGB V. Die Leistungen sollen dem Leistungskatalog entsprechen, damit Sie die Leistungsplanung, den Kostenvoranschlag, die Abrechnung u.ä. durchführen können.
Verwendung
Leistungen nach SGB V werden in folgenden Bereichen verwendet:
Arten der Leistungen
Es gibt insgesamt fünf verschiedene Arten von Leistungen, welche angelegt werden können. Welche Art der Leistung Sie anlegen, ist abhängig wie die Leistung verwendet werden soll:
Leistungspauschale
Ersetzt die bisherigen Leistungsgruppen oder Decklungsposition u.ä.. Eine Pauschale ist ein fester Geldbetrag für die Erbringung einer oder mehrerer Leistungen eines Besuches.

Hausbesuchspauschale
Die Hausbesuchspauschale ist ein Zuschlag der abhängig von dem Tag und der Tageszeit berechnet werden soll. Die Hausbesuchspauschale kann in die Leistungsplanung aufgenommen werden oder direkt in der Abrechnung.

Zu-/Abschlag
Zu- und Abschläge, welche unter bestimmten Bedingung ermittelt werden. Beispiele: Zuschlag bei späten Besuchen, Abschlag bei SGB V sofern die Leistung mit SGB XI gemeinsam erbracht wurde. etc.

Textposition
Die Textposition ist keine anrechenbare Leistung, welche nur auf dem Leistungsnachweis ersichtlich ist aber keine Relevanz für die Abrechnung hat. Sie können die Textposition nur in der Leistungsplanung verwenden, damit Sie dem Ablauf vor Ort mehr Informationen mitgeben. Eine der häufigen Textpositionen ist: Unterschrift, von , bis, u.ä.

Funktionen
Die Funktionen sind: Anlegen, Anzeigen, Löschen, Kalenderanzeige, Drucken, nach Excel exportieren, Notizen anlegen, Suchfeld

Durch die Auswahl einer Periode werden die Preise der Leistungen zu der ausgewählten Periode angezeigt.
Anlegen
Beim Anlegen einer Leistung müssen Sie zuerst die Art der Leistung auswählen. Denn abhängig von der Art der Leistung sind in dem Eingabeformular unterschiedliche Felder zu einzupflegen.

Wichtige Daten bei der Eingabe sind:
- Nummer der Leistung, hiermit können Sie die Sortierung der Leistungen steuern
- Name der Leistung
- Preis der Leistung in €
- Positionsnummer der Leistung: Diese ist nur dann von Bedeutung, wenn Sie die Rechnungen elektronisch an die Krankenkasse senden.
- Eine Leistung kann “aktiv” oder “inaktiv” sein. Wenn sie inaktiv ist, kommt sie in den anderen Bereichen, z.B. Kostenvoranschlag, Vertrag, Leistungsplanung etc. nicht mehr vor.
- Dauer der Leistung
Anzeigen
Wenn Sie eine Leistung in der Liste auswählen und anschließend auf den Button "anzeigen" klicken, werden zu den Basis-Daten einer Leistung auch alle weiteren abhängigen Daten angezeigt. Diese Daten können Sie dann in der Übersicht einfügen und vervollständigen. Die weiteren Daten sind abhängig von der Art der Leistung.

Es können Preise, welche nur für eine bestimmte Periode abgerechnet werden sollen, eingegeben werden.
Ändern
Um eine Leistung zu ändern wird wie folgt ausgeführt:
- Leistung in der Liste auswählen
- Button "ÄNDERN" betätigen
- Daten der Leistung anpassen
- Button "SPEICHERN" betätigen
Löschen
Leistung aus der Liste löschen wird wie folgt ausgeführt:
- Leistung in der Liste auswählen
- Button "LÖSCHEN" betätigen
- Löschvorgang bestätigen
Weitere Daten der Leistung
Preise pro Periode
Wenn Sie zu einer Leistung eine Preiserhöhung haben, dann können Sie in dem Abschnitt Preis pro Periode den neuen Preis mit dem Datum von angeben. Falls die Preise für eine bestimmte Kassenart sind, dann können Sie bei der Angabe auch die Kassenart angeben. Denn bei dem Kostenvoranschlag oder Abrechnung wird dann der Preis für die Periode und die Kassenart entsprechend ausgewählt und entsprechen berechnet.

Die Eingabe erfolgt in dem Popup. Wenn ein Preis bereits vorhanden ist, dann endet dieser automatisch ein Tag vor dem Beginn des neuen Preises.

Für manche Leistungspauschalen können Sie den Preis pro Besuch angegeben, falls dieses nach der Leistungsvereinbarung notwendig ist. Damit können Sie unterschiedliche Preise angeben, abhängig davon wie oft die Leistungspauschale an einem Tag berechnet wird.
Kassenartabhängige Tarifkennzeichen
Zu jeder Leistung nach SGB V können pro Kassenart ein Tarifkennzeichen hinterlegt werden. Das Tarifkennzeichen wird für den Datenträgeraustausch verwendet, wenn die Leistung mit der Krankenkasse der Kassenart abgerechnet wird.

Zugeordnete Leistungen
Zu den Leistungspauschalen können Sie Leistungen hinterlegen, zu denen die Pauschale ermittelt werden soll. Falls mehrere Leistungspauschalen ermittelt werden sollen, wird die Leistung mit dem größeren Preis vorgezogen.

Ausbildungsumlage
Hier können Sie die Ausbildungsumlage zuordnen. Diese Angabe ist nur für das Bundesland Hamburg relevant.
Sondervereinbarungen
Zu jeder Leistung können Sondervereinbarungen festgelegt werden. Dazu muss man eine Leistung in eine in Anzeigemodus öffnen.

Anzahl der Leistungen
Wenn in einer Gruppe ein bestimmte Anzahl der Leistungen erreicht ist, können Sie hier eine neue Leistungspauschale angeben in welche es überführt bzw. umgewandelt werden soll. Zum Beispiel wenn mehr als 10 erbrachte Leistungen stattgefunden haben, soll eine andere Leistungspauschale abgerechnet werden.

In dem Bereich der Leistungen SGB V sind folgende Ausdrucken vorhanden:
- Liste der Leistungen
- aktuelle Ansicht

- Einführung
- Navigation
- Verwendung
- Atern der Leistungen
- Leistungspauschale
- Hausbesuchspauschale
- Zu-/Abschlag
- Textposition
- Funktionen
- Anlegen
- Anzeigen
- Ändern
- Löschen
- Weitere Daten der Leistung
- Preise pro Periode
- Kassenartabhängige Tarifkennzeichen
- Zugeordnete Leistungen
- Ausbildungsumlage
- Sondervereinbarungen
- Anzahl der Leistungen